Heiraten in Zeiten von Corona
Liebe Brautpaare,
in diesem Blogpost möchte ich ein paar Gedanken zum Thema “Heiraten in Zeiten von Corona ” mit Euch teilen.
Zu allererst möchte ich sagen, dass ich die folgenden Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst habe. Ich übernehme keine Haftung für Fehler oder Vollständigkeit, da sich die Lage täglich ändert und neue Informationen und Beschlüsse hinzukommen. Bitte informiert Euch bei den Behörden, den Verbraucherschutzzentralen, beim Bundesministerium, Eurem Steuerberater oder einem Anwalt.
Wir sitzen momentan alle im selben Boot: sowohl Brautpaare, als auch Fotografen und andere Dienstleister aus der Hochzeitsbranche. Wir sind uns alle unsicher was kommen wird, wir haben Angst vor dem Virus und fürchten um unsere Existenz. Auch wenn es sehr traurig und enttäuschend ist, die lang und liebevoll geplante Hochzeit verschieben zu müssen, sollten wir in erster Linie an die Gesundheit unserer Liebsten und der gesamten Bevölkerung denken und uns gegenseitig schützen.

Die aktuelle Lage
Stand 19.03.2020
Trotz dieser Beschränkung ist es in Sachsen noch möglich sich das “Ja-Wort” zu geben. Je nach Standesamt und Location variiert die vorgeschriebene Personenanzahl, welche an der Trauung teilnehmen darf. Informiert Euch zeitnah bei allen Behörden, Standesämtern und Locations über die aktuellen Bestimmungen und versucht anhand der Informationen für Euch zu entscheiden, ob Ihr damit leben und Euren Tag mit diesen Einschränkungen genießen könnt. Generell gilt die Empfehlung von den Behörden und auch von mir, öffentliche und private Veranstaltungen zu verschieben oder ihnen fern zu bleiben.
Eure Möglichkeiten
Die Hochzeit verschieben
Die Hoffnung stirbt zuletzt - Ihr lasst es auf Euch zukommen
Stornierungsmöglichkeiten
Solltet Ihr Euch dazu entscheiden Eure Hochzeit freiwillig und ohne staatlichen Beschluss abzusagen, gelten in der Regel die Verträge Eurer Dienstleister – geleistete Anzahlungen werden einbehalten, können aber ggf. als Gutschein ausgestellt oder als Anzahlung für einen neuen Hochzeitstermin verwendet werden.
Kann Eure Hochzeit aufgrund einer staatlich beschlossenen Maßnahme nicht stattfinden, können Eure Dienstleister für den entstandenen Dienstausfall einen Antrag auf Entschädigung nach §56 Infektionsschutzgesetz stellen – in diesem Fall bekommt Ihr Eure Anzahlung zurück. Die aktuelle Situation ist für alle Betroffenen neu, weshalb noch viele Unsicherheiten vorhanden sind. Aber in jedem Fall gilt: bleibt freundlich, kulant und redet offen miteinander – gemeinsame Lösungen lassen sich immer finden.
Fazit
Liebe Brautpaare, ganz egal wie Ihr Euch entscheidet, ich werde versuchen gemeinsam mit Euch eine Lösung für Eure Hochzeit zu finden und hoffe sehr, dass ich Euren schönsten Tag für Euch festhalten darf – egal wann.

Weitere Informationen findet Ihr hier
Das war mein Blogartikel zum Thema 'Heiraten in Zeiten von Corona'
Ich hoffe sehr, dass Euch meine Zeilen ein wenig geholfen haben. Wenn Ihr Fragen habt, schreibt mir gern eine Nachricht.
Bleibt gesund und bis zum nächsten Blogpost!